§17 BauPrüfVO (Bauprüfverordnung)

§ 17 Bauvorlagen für die Genehmigung von Grundstücksteilungen

Dem Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung (§ 8 BauO NRW) sind in zweifacher Ausfertigung beizufügen:

  1. der Lageplan (§3) mit den Angaben und Darstellungen
    a) nach § 3 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 8 sowie die rechtmäßigen Grenzen, bezogen auf das zu teilende Grundstück,
    b) der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück,
    c) der Grenzabstände, der Abstandflächen und der Abstände zu den nach Buchstabe b darzustellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück,
    d) der farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie);
    der Lageplan muss von einer der in § 3 Abs. 3 Satz 1 genannten Behörden oder Personen hergestellt sein.
  2. die Bauzeichnungen (§ 4) der in Nummer 1 Buchstabe b genannten baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind. § 10 Abs. 1 Satz 3 gilt sinngemäß.