Ingenieurvermessungen sind nicht hoheitlicher Natur und werden deshalb nicht nach Gebührenordnung, sondern nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgerechnet.
Grundsätzlich sind im Rahmen der HOAI Honorare (im Gegensatz zu Gebühren) verhandelbar.
Zu den Ingenieurvermessungen gehören:
- Lagepläne,
- Bestandspläne,
- Absteckungen jeglicher Art
- Höhenaufnahmen (bei Bedarf mit Massenberechnungen)
- Massenermittlungen (z.B. in Steinbrüchen) durch Drohnenbefliegungen
- Deformationsmessungen,
- Setzungsmessungen,
- Leitungs- und Schienenvermessungen,
- Kranbahnvermessungen,
- Fassadenaufmaße
- Gebäudeaufmaße: Grundrisse und Schnitte durch Laserscanning, Erfassung der Dachgeometrie durch Drohnenbefliegung
- etc.