Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW

Wir rechnen seit 01.03.2020 ab über die „Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW“ (vom 01.03.2023) in Verbindung mit dem „Kostentarif (VermWertKostT)“.

Auszug aus der Gebührenordnung

VermWertKostT Punkt 1.4., Gebäude

Die Einmessungsgebühr richtet sich nach dem Wert (den Herstellungskosten) der einzumessenden baulichen Anlage.

Gebäude mit Normalherstellungskosten von … Einmessungsgebühr zzgl. MwSt.
0 € bis 25.000 € 590 €
über 25.000 € bis 100.000 € 830 €
über 100.000 € bis 350.000 € 1.070 €
über 350.000 € bis 600.000 € 1.550 €
über 600.000 € bis 1 Mio € 2.270 €
über 1 Mio € bis 5 Mio € 3.950 €
über 5 Mio € bis 10 Mio € 5.150 €
über 10 Mio € bis 15 Mio 7.550 €
über 15 Mio € bis 20 Mio € 9.950 €
über 20 Mio € 12.350 €

Werden mehrere Gebäude auf einem Grundstück oder auf angrenzenden Grundstücken gemeinsam eingemessen, werden Ermäßigungen eingeräumt. Die Gebühr unterliegt der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Flyer Fragen und Antworten zur gesetzlichen Einmessungspflicht