Grenzanzeige

Bei einer Grenzanzeige werden in der Örtlichkeit alle von Ihnen gewünschten Grenzpunkte angezeigt bzw. markiert. Eine Grenzanzeige wird meistens dann benötigt, wenn es z.B. um Errichtungen von Zäunen an Grenzen geht oder andere Arbeiten durchgeführt werden, bei denen ein bestimmter Grenzabstand eingehalten werden muss. Wenn dies mit öffentlichem Glauben beurkundet werden soll, handelt es sich um eine Amtliche Grenzanzeige.

Ablauf

  • Sie benötigen für Ihre Zwecke eine genaue Anzeige Ihrer Grenze und erteilen uns den Auftrag.
  • Die ggf. benötigten Vermessungsunterlagen bestellen wir unmittelbar nach Erhalt des Auftrages (falls unser Archiv nicht ausreichen sollte) (Bearbeitungszeit beim Katasteramt: ca. 2 Wochen).
  • Nach Erhalt der Vermessungsunterlagen zeigen wir Ihnen die von Ihnen gewünschten Grenzpunkte nach Prüfung und Markierung vor Ort an.
  • Nach der Absteckung wird dem Auftraggeber ein Protokoll über die Grenzanzeige zugesandt. Hier wird das Ergebnis der Grenzanzeige dokumentiert.

Die Kosten für die Grenzanzeige werden nach Zeitaufwand berechnet. Die Kosten für eine Amtliche Grenzanzeige werden nach Gebührenordnung abgerechnet.

Vermessungsantrag

Vermessungsantrag Grenzanzeige

Falls Sie Fragen zu den Vorgängen oder zu unseren Formularen haben, stehen unsere Mitarbeiter gerne für Sie zur Verfügung.

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