Wenn Sie einen Teil eines Grundstücks kaufen oder verkaufen wollen (z.B. zum Zwecke der Bebauung), benötigen Sie eine Teilungsvermessung.
Ablauf
- Sie benötigen eine Teilungsvermessung und erteilen uns den Auftrag.
- Zur Aufteilung des Grundstücks benötigen wir i.d.R. Vermessungsunterlagen, die wir beim zuständigen Katasteramt bestellen. (Bearbeitungszeit beim Katasteramt: ca. 2 Wochen)
- Bei bereits bebauten Grundstücken stellen wir für Sie beim zuständigen Bauordnungsamt den notwendigen Teilungsantrag. (Bearbeitungszeit beim Bauordnungsamt: ca. 3 Wochen)
- Nach Erhalt der Vermessungsunterlagen (und der Teilungsgenehmigung) vermessen wir Ihr Grundstück (Aufsuchen und Prüfung alter Grenzen, Markierung und Aufmessung der neuen Grenzpunkte).
- Im Innendienst werden anschließend die Daten ausgewertet und zur Einreichung beim Katasteramt vorbereitet (Koordinatenberechnung, Flächenberechnung, Kartierung, usw.).
- Ca. 1 Woche nach der örtlichen Vermessung findet ein Grenztermin statt, zu dem Sie, Ihre Grundstücksnachbarn und alle sonstigen Beteiligten schriftlich von uns eingeladen werden. Hier wird die Grenzniederschrift von allen Beteiligten unterzeichnet und somit das Ergebnis der Vermessung bestätigt.
- Unmittelbar danach wird von uns die Übernahme der Vermessung beim Katasteramt beantragt (Bearbeitungszeit beim Katasteramt: ca. 6 Wochen).
- Nach der Übernahme schicken wir Ihnen umgehend den Veränderungsnachweis zu.
Die Dauer der gesamten Vermessung von Erteilung des Auftrags bis zum Erhalt des Veränderungsnachweises beträgt somit ca. 2 bis 3 Monate (je nach Dauer der Bearbeitungszeit bei den Ämtern).
Die Kosten für eine Teilungsvermessung werden gem. Gebührenordnung für das Land NRW abhängig von den Grenzlängen, Grundstücksflächen und dem Bodenrichtwert berechnet.
Vermessungsantrag
Falls Sie Fragen zu den Vorgängen oder zu unseren Formularen haben, stehen unsere Mitarbeiter gerne für Sie zur Verfügung.
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