Lageplan

Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, benötigen Sie einen Lageplan zum Bauantrag. Je nach den Voraussetzungen, die das Grundstück „mitbringt“, wird von den Bauämtern ein Amtlicher Lageplan oder ein „einfacher“ Lageplan gefordert. Wann ein Amtlicher Lageplan von den Bauämtern gefordert werden muss, ist eindeutig in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) geregelt.

Ein Amtlicher Lageplan dient zu Planungszwecken von neuen Gebäuden, als Anlage zum Bauantrag, zur Baulasteintragung, zum Teilungsantrag usw. Er ist gem. § 3 der BauPrüfVO anzufertigen und kann zusätzlich Projekteinträge (z.B. die geplanten Gebäude, Abstandflächenberechnungen usw.) enthalten.

Ein nicht Amtlicher Lageplan hat nicht die hohen Anforderungen zu erfüllen, die an einen Amtlichen Lageplan gestellt werden. Als Bestandsplan dient er als Grundlage für die Planung. Er unterliegt keiner gesetzlich verordneten Form oder Gestaltung.

Ablauf

  • Sie benötigen einen Lageplan und erteilen uns den Auftrag.
  • Zur Erstellung eines Lageplans benötigen wir ggf. Vermessungsunterlagen (falls unser Archiv nicht ausreichen sollte), die wir beim zuständigen Katasteramt bestellen (Bearbeitungszeit beim Katasteramt: ca. 2 Wochen).
  • Gleichzeitig wird Auskunft über evtl. Bebauungspläne und Baulasten sowie Kanäle eingeholt.
  • Nach Erhalt der Vermessungsunterlagen nehmen wir den örtlichen Bestand nach Lage und Höhe auf (aufgenommen wird die relevante Topographie wie z.B. Gebäude, Überdachungen, Straßen u. Wege, Bäume, Böschungen usw.).
  • Im Innendienst werden anschließend die ermittelten Daten ausgewertet, eine CAD-Grafik erstellt und der Lageplan geplottet.
  • Auf Wunsch kann der Lageplan selbstverständlich auch in digitaler Form weitergegeben werden (z.B. als *.dxf, *.dwg, *.png oder *.pdf-Datei).

Die Kosten für einen Amtlichen Lageplan werden gem. Gebührenordnung für das Land NRW berechnet (nach Grenzlänge, Bodenrichtwert und Inhalten). Ein nicht amtlicher Lageplan wird nach Zeitaufwand abgerechnet.

Vermessungsantrag

Vermessungsantrag Lageplan

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