Absteckung

Wenn Sie nach erteilter Baugenehmigung mit der Bebauung Ihres Grundstücks beginnen wollen, benötigen Sie eine Absteckung. Dabei wird die Planung in die Örtlichkeit übertragen. Die Gebäudeecken werden bei einer Grobabsteckung (z.B. zur Ausschachtung der Baugrube) mit Pflöcken markiert. Bei der Feinabsteckung (z.B. zum Gießen der Fundamentplatte) werden Nägel auf ein (bauseits) gestelltes Schnurgerüst geschlagen. Anschließend kann von Nagel zu Nagel eine Schnur gespannt werden, so dass die Kreuzungspunkte der Schnüre die Gebäudeecken markieren. Bei beiden Absteckungen werden Höhenangaben von uns mitgeliefert, damit die Baufirma vor Ort in der Lage ist, nicht nur lage- sondern auch höhenmäßig die Anforderungen der Baugenehmigung zu erfüllen.

Ablauf

  • Sie benötigen eine Absteckung und erteilen uns den Auftrag.
  • Zur Absteckung der Gebäudeecken benötigen wir Ihren genehmigten Lageplan zum Bauantrag sowie ggf. Vermessungsunterlagen (falls unser Archiv nicht ausreichen sollte), die wir beim zuständigen Katasteramt bestellen (Bearbeitungszeit beim Katasteramt: ca. 2 Wochen). – Gleichzeitig wird im Innendienst eine CAD-Grafik erstellt und die Koordinaten für die Gebäudeecken berechnet.
  • Nach Erhalt der Vermessungsunterlagen stecken wir Ihnen die gewünschten Gebäudeecken vor Ort ab.
  • Es werden zusätzlich mind. zwei Höhenangaben mit Bezug auf „NormalNull“/„NormalHöhenNull“ (NN/NHN) gemacht.
  • Nach der Absteckung wird dem Auftraggeber ein Absteckprotokoll zugesandt. Hier wird das Ergebnis der Absteckung dokumentiert (Lage und Höhennachweis/ Amtl. Nachweis gem. § 81 Abs. 2 BauO NRW).

Die Kosten für die Absteckung werden nach Zeitaufwand berechnet.

Vermessungsantrag

Vermessungsantrag Absteckung

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